Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Allgemeine Mitseglerbedingungen
1. Törnpreis
Der Törnpreis beinhaltet die Koje auf der Yacht und die fachkundige Betreuung durch einen Skipper. Für die Verpflegung, Diesel, Gas sowie Hafengeld wird eine Bordkasse eingerichtet. Der Skipper wird üblicherweise von der Crew mitverpflegt.
Gegen Aufpreis sorgt Romantic Sailing für Ihr leibliches Wohl.
2. Versicherung & Haftung
Für die Yachten bestehen Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen. Jedoch haftet jeder Gast uns gegenüber für die durch Sie schuldhaft verursachten Schäden und/oder Verluste bis zu einer Höhe von max. 1000 Euro pro Schadensfall. Erfolgte die Schadensverursachung vorsätzlich oder grob fahrlässig, haften Sie in vollem Umfang. Verursachte Schäden am Schiff und/oder Inventar müssen vor Ort erstattet werden. Um Ihre persönlichen Unfall-risiken abzusichern, empfehlen wir Ihnen, Ihre Haftpflicht-, Unfall-, Kranken- und Reiserücktritt Versicherung zur Teilnahme an dem Segeltörn prüfen zu lassen und gegebenenfalls Ergänzungen vorzunehmen. Für Schäden, die sich aus der Teilnahme an unseren Segeltörns ergeben (Personen-und/oder Sachschäden sowie mögliche Folgeschäden) haften wir lediglich, wenn die Schäden auf ein Verschulden von Romanti Sailng zurückzuführen sind bzw. wenn ihr grobe Fahrlässigkeit oder ein grober Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Seemannschaft nachgewiesen wird. Romantic Sailing haftet nicht für den Verlust bzw. die Beschädigung des persönlichen Eigentums der Mitsegler.
3. Leistungsänderung des Veranstallter / Höhere Gewalt
Der jeweils geplante Törnverlauf ist zur Durchführung vom Wetter abhängig und kann vom Schiffsführer geändert werden. Das gleiche gilt für unvorhersehbare technische Defekte, Unfall o.dgl.. Änderungen des Törnverlaufs aus vorstehendgenannten Gründen sind kein Anlass für Ersatzansprüche. Wenn die Törnroute durch schlechte Wetterbedingungen in ein anderes Seerevier verlegt wird, oder der Segeltörn erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird und abgebrochen werden muss, wodurch sich evtl. auch die Start- und / oder Zielhäfen ändern, übernehmen wir dafür und die Folgen keine Haftung. Der Schiffsführer ist berechtigt, Törnteilnehmer aus wichtigem Grund von der weiteren Törnteilnahme auszuschließen und im nächstmöglichen Hafen von Bord zuverweisen. Wichtige Gründe können ein gegen die Interessen der Crew gerichtetes Verhalten und die Nichtbefolgung der Anweisungen des Schiffsführers, sowie Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen sein. Mit Buchung eines Törns bestätigt der Mitsegler, körperlich gesund zu sein, evtl. Sehschwäche durch Brillen oder Kontaktlinsen ausgeglichen zu haben und schwimmen zu können. Vor Antritt der Fahrt erstellt der Schiffsführer eine Crewliste. Sie enthält die Namen, Anschrift und Ausweisnummern aller Mitsegler. Die Daten dieser Liste werden nur im Seenotfall an Dritte weitergegeben.
4. Mitseglervertrag und Zahlung
Mit der Unterzeichnung des Mitseglervertrages ist eine Anzahlung von 50 % desTörnpreises fällig.
Die Restzahlung muß unaufgefordert spätestens 4 Wochen vor Beginn des Törns bei Romantic Sailing eingegangen sein.
Bei Buchungen innerhalb der vier Wochenfrist vor Törnbeginn ist der gesamte Preis bei der Unterzeichnung des Mitseglervertrages sofort zu zahlen. Die An- und Abreise geht zu Lasten des Törnteilnehmers und ist kein Bestandteil des Mitsegelvertrages.
Auf Wunsch organisieren wir einen Transfer zum Hafen.
4.1 Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde einen Sicherungsschein. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung der Reise.
4.2 Romantic Sailing ist auch bei Nichterreichen der aus der Reisebeschreibung ersichtlichen Mindesteilnehmerzahl sowie bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen oder kriegerischen Auseinandersetzungen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
Im letzteren Fall werden die bis dahin geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.
4.3 Die Gebühren im Falle von Rücktritt und Stornierung, etwaige Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren und Mahnkosten sind jeweils sofort zur Zahlung fällig.
5. Stornierungskosten
Bis 60 Tage vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Reisepreises pro Person fällig.
Bis 40 Tage vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Reisepreises pro Person fällig.
Bis 30 Tage vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 % des Reisepreises pro Person fällig (Anzahlung).
Vom 29. Tag vor Reisebeginn 100 % des Gesamtpreises.
Sollte der Mitsegler aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten wollen, kann er eine geeignete Ersatzperson stellen, die den Vertrag übernimmt. Im Falle einer Stornierung wird sich Romantic Sailing um einen anderweitigen Mitsegler bemühen.
Gelingt ihnen dies, so hat der Mitsegler Anspruch auf Rückzahlung von 90 % des Törnpreises.
Für den Fall eines Reiserücktritts wird ausdrücklich eine Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.
Der Unterzeichner des Vertrages erklärt durch seine Unterschrift unter dem Mitseglervertrag, daß er die vorstehenden Vertragsbestimmungen sorgfältig gelesen und diese verstanden hat.
6.Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko jedes Kunden. Er erklart hiermit fur sich selbst voll und ganz verantwortlich zu sein und die fuer die persoenliche Sicherheit erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dazu gehoeren unter anderem das Anlegen von Lifebelts und Schwimmwesten nach Anweisung. Die Teilnehmer bestätigen außerdem dass sie schwimmen können. Darüber hinaus verpflichtet sich jeder Teilnehmer, die zur Führung des Schiffes erforderlichen Anweisungen des Skippers der Yacht unverzüglich zu befolgen und den Skipper über Ereignisse, die die Sicherheit von Personen, Sachen oder Schiff gefährden könnten, sofort zu unterrichten.
7.Teilnehmen kann jeder, der geistig und körperlich gesund und in der Lage ist, mit zu segeln. Die Verantwortung für diese Voraussetzungen liegt ausschließlich beim Kunden. Unsere Gäste sind Mitglied der Crew, keine Passagiere; sie nehmen an einer sportlichen Veranstaltung teil. Es wird ausdrücklich kein Beförderungsvertrag abgeschlossen. Persönlich benötigte Medikamente müssen vom Teilnehmer selbst in ausreichender Menge mitgebracht werden. Der Teilnehmer hat zu beachten, dass es im Ausland möglicherweise keine entsprechenden Medikamente gibt. Ebenso hat sich jeder Teilnehmer um notwendige vorgeschriebene Impfungen rechtzeitig vor Reiseantritt selbst zu kümmern und die Kosten dafür zu tragen. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit der Anmeldung, sich mit den Gepflogenheiten an Bord vor Antritt der Reise vertraut zu machen. Jede Teilnahme geschieht auf eigenes Risiko.
8.Alle Kosten und Lasten, die aus der Nichtbefolgung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Drogen- und Gesundheitsvorschriften entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des verursachenden Kunden, ebenso die daraus entstehenden Kosten für entstandenen Schaden.
9.In Fällen höherer Gewalt gilt § 651j BGB. Danach können sowohl Romantic Sailing als auch der Kunde den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
10.Romantic Sailing kann den Reisevertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass eine weitere Teilnahme für den Veranstalter oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält.
Eine vorherige Abmahnung ist für Romantic Sailing entbehrlich, wenn der Kunde in besonders grober Weise die Reise stört.
Das ist insbesondere bei Begehung von Straftaten durch den Kunden gegen Leib und Leben, die sexuelle Selbstbestimmung sowie das Vermögen der Mitarbeiter des Veranstalters, von Leistungsträgern oder ihren Mitarbeitern sowie von anderen Reisegästen der Fall.
Romantic Sailing steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
Gerichtsstand ist für beide Seiten, wenn nicht anders vereinbart, Hamburg.